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DVR für Tempo 80 auf schmalen Landstraßen
Nicht angepasste Geschwindigkeit oft Ursache für schwere Unfälle

Bonn, 08. Dezember 2014 (DVR) – „Endlich zu Hause. Nur noch wenige Kilometer. Ist das finster heute. Und immer dieses Gegenlicht!“ Zu spät erkennt der Fahrer das feuchte Laub in der Kurve. Sein Fahrzeug bricht aus und prallt seitlich gegen einen Baum. So oder ähnlich passieren immer wieder Verkehrsunfälle mit schweren Folgen.

Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) weist darauf hin, dass sich die meisten tödlichen Unfälle auf Landstrassen ereignen. 2013 mussten dabei 1.934 Menschen ihr Leben lassen, das sind knapp 60 Prozent aller Getöteten. Jeder vierte Getötete wurde Opfer eines Baumunfalls. Viele Verkehrsteilnehmer starben bei Unfällen in Kurven und an Kreuzungen, Einmündungen oder Zufahrten. Aber auch Überholvorgänge führen immer wieder zu schweren Unfällen. Neben Insassen von Pkw sind häufig auch Motorradfahrer an solchen Unfällen beteiligt.

Laut Unfallerhebungen der Polizei ist „nicht angepasste Geschwindigkeit“ oft die Ursache für schwere Unfälle auf Landstrassen. Gemeint sind Geschwindigkeiten, die vom Fahrzeugführer unangemessen hoch gewählt wurden trotz beispielsweise Nässe, Glätte, Dunkelheit oder heiklem Strassenverlauf an Kurven oder bei Gefälle. „Ob bei Unfällen mit nicht angepasster Geschwindigkeit auch eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit vorgelegen hat, lässt sich oft nur mit Hilfe von Gutachten klären“, sagt Dr. Detlev Lipphard vom DVR. Unstrittig sei jedoch, so der Verkehrssicherheitsexperte, dass niedrigere Geschwindigkeiten auf jeden Fall zu geringeren Unfallfolgen führen.

Der DVR empfiehlt daher, die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf Landstrassen mit einer Fahrbahnbreite bis einschliesslich sechs Metern auf 80 km/h zu begrenzen. Wo die Sichtweite nicht ausreiche, um gefahrlos überholen zu können, solle die Anordnung von Überholverboten geprüft werden. „Da nicht alle Landstrassen gleich gefährlich sind, kommt der Identifizierung besonderer Gefahrenstellen eine grosse Bedeutung zu. Hierbei leistet die Arbeit der örtlichen Unfallkommissionen wertvolle Dienste“, erläutert Lipphard. Oft sei entscheidend, längere Streckenabschnitte zu betrachten.

Sinnvoll könne es nach Meinung des DVR auch sein, zum Beispiel auf gut ausgebauten Landstrassen die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Lkw von derzeit geltenden 60 km/h auf 80 km/h zu erhöhen. Hierdurch ergebe sich eine geringere Geschwindigkeitsdifferenz zu anderen Fahrzeugen, was den subjektiv empfundenen Überholdruck bei einigen Auto- und Motorradfahrern verringern und damit zu einer Vermeidung gefährlicher Überholmanöver führen könne.

Weiterhin nötig sei nach Meinung des DVR die konsequente Überwachung und Ahndung von erheblichen Geschwindigkeitsübertretungen, um das Verhalten der Auto- und Motorradfahrer zu einer sicheren und angepassten Fahrweise zu beeinflussen. „Der DVR wird auch künftig im Rahmen seiner Aufklärungsarbeit die Verkehrsteilnehmer dazu motivieren, ihre Geschwindigkeit den Gefährdungen anzupassen nach dem Motto: Runter vom Gas – auch auf der Landstrasse“, fasst Lipphard zusammen.


Die Geschwindigkeit zu hoch und zu spät erkennt der Fahrer das feuchte Laub in der Kurve. Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) weist darauf hin, dass sich die meisten tödlichen Unfälle auf Landstrassen ereignen. Deshalb empfiehlt er, die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf Landstrassen mit einer Fahrbahnbreite bis einschliesslich sechs Metern auf 80 km/h zu begrenzen. (Foto: DVR)


(Veröffentlicht am 08.12.2014, mit freundlicher Genehmigung von www.dvr.de)


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